Umgang mit Chemikalien in Textilpflegebetrieben

Der Umgang (Benutzung, Lagerung und Entsorgung) aller im Betrieb eingesetzten Betriebsstoffe ist im jeweiligen Sicherheitsdatenblatt der Hersteller beschrieben. Diese Sicherheitsdatenblätter müssen Ihnen die Lösemittel- und Chemikalienlieferanten zur Verfügung stellen.

Lösemittelhaltige Abfälle, Destillationsschlämme, benutzte Filterpulver oder sonstige Betriebsstoffe, die nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden dürfen, müssen gesammelt und über ein zugelassenes Entsorgungsunternehmen abgeholt und entsorgt werden. Die entsprechenden Kosten variieren stark, weshalb auch hier ein Kostenvergleich zu empfehlen ist.

Es bestehen umfangreiche Dokumentationspflichten, die ggfs. von Behörden geprüft werden:

  • Lösemittelhandbuch zum Nachweis des Lösemittelverbrauchs
  • Entsorgungsnachweis für Destillationsschlamm

MERKE: Berücksichtigung der Gefahrstoffverordnung! Erkundigen Sie sich regelmäßig nach den aktuellen regionalen Entsorgungs- und Dokumentationsvorschriften und passen Sie Ihre Arbeitsabläufe daraufhin an.